Christina "Nelly" Nytsch: 6. März 1998: Die elfjährige Christina "Nelly" Nytsch aus Strücklingen verschwindet spurlos. Nur ihr Fahrrad wird gefunden. Ihr Vater, Manfred Nytsch, erstattet sofort Vermißtenanzeige und richtet bei einer Pressekonferenz, vier Tage später, in Ramsloh einen Appell an den möglichen Täter: "Wer immer sie in der Gewalt hat: Lassen Sie sie frei!" Für die Aufklärung des Schicksals von Christina wird insgesamt eine Belohnung von 30.000 DM ausgesetzt, an dem sich zum größten Teil die Gemeinde Saterland beteiligt, zu der Strücklingen gehört.
Etwa 2000 Bundeswehrsoldaten, Polizisten und Freiwillige beteiligen sich an einer Suchaktion. Aber Luftaufnahmen mit Spezialkameras aus Hubschraubern und Bundeswehr-Tornados sowie der Einsatz von Sonar-High-Tech im trüben Wasser der Schiffahrtsstraße Küstenkanal sowie die Suche mit Spürhunden bringen nichts zu Tage. Dann jedoch wird es zur Gewißheit und zerstört alle Hoffnungen und Gebete: Christinas Leiche wurd kurz darauf von zwei Förstern in einem Wald bei Lorup im Emsland, etwas 25 Kilometer von ihrem Elternhaus in Cloppenburg entfernt, gefunden.
Christina ist gegen 19:00 Uhr auf dem Heimweg vom Hallenbad im fünf Kilometer entfernten Ramsloh gewaltsam verschleppt und in den Kofferraum des Autos des Täters gesperrt worden. In einem einsamen Waldstück wird sie geschlagen und auf der Rückbank vergewaltigt, nachdem ihr die Augen verbunden worden sind. Danach fährt der Mann in ein anderes Waldstück, vergewaltigt sie erneut und erwürgt sie dann mit einem Kabel aus dem Kofferraum. Später entdeckt die Polizei auch Verletzungen, die ihr mit einem zwanzig Zentimeter langen Springmesser zugefügt worden sind.
"Wir haben gebangt, gehofft und gesucht - alles vergebens", wird Pfarrer Ulrich Bahlmann in einem Gottesdienst erschüttert sagen und damit auch die Hilflosigkeit der Menschen zusammenfassen.
Dieses neuerliche schreckliche Verbrechen führt dazu, dass es zur weltweit größten Gen-Reihenuntersuchung der Kriminalgeschichte kommt. 18.000 Männer zwischen 18 und 30 Jahren aus zwölf Gemeinden rund um den Tatort unterziehen sich diesem freiwilligen Test. Wer nicht kommt, macht sich von vornherein verdächtig, und die Polizei will systematisch an diese Männer herantreten. Dabei wird eine Probe der Mundschleimhaut abgenommen, die einen sogenannten "genetischen Fingerabdruck" enthält, der mit dem des Täters verglichen wird. Das Gen-Profil hat bereits den Beweis erbracht, dass der Mörder schon vor zwei Jahren in derselben Gegend ein elfjähriges Mädchen vergewaltigte.
Der Gen-Test ist erfolgreich. Aufgrund des genetischen Fingerabdrucks wird der 30jährige arbeitslose Maschinenbaumechaniker Ronny Rieken aus dem Nachbarort Elisabethfehn überführt und widerstandlos im Garten seines Hauses festgenommen. Er ist der Vater dreier Kinder, der nicht nur das Verbrechen an Christina gesteht, sondern auch die Vergewaltigung der Elfjährigen aus Neuscharrel im Jahr 1996 sowie den Mord an Urlike Everts. Im Alter von 21 Jahren hatte er bereits seine 17jährige Schwester vergewaltigt und fast erdrosselt. Dafür wurde er zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt. Doch nach einer Revision vor dem Bundesgerichtshof wurde die Strafe auf fünfeinhalb Jahren herabgesetzt. Aufgrund "positiver Gutachten" und obwohl er nicht behandelt worden ist, wurde sie vorzeitig, nach rund zwei Dritteln, auf Bewährung ausgesetzt.
Der Prozeß gegen Rieken beginnt im November 1998 im Schwurgerichtssaal der fünften Strafkammer vor dem Landgericht Oldenburg. Rieken stammt aus einer Alkoholikerfamilie, der Vater war in den 70er Jahren wegen einer Sexualstraftat inhaftiert. Dennoch, so meint die Staatsanwaltschaft, scheide die Unterbringung in einer Psychiatrie aus, weil Rieken die Verbrechen mit erbarmungsloser Brutalität und voll schuldfähig begangen habe. Dabei sei es ihm ausschließlich um die Befriedigung seiner sexuellen Wünsche gegangen. Rieken sei daher weder krank noch triebhaft.
Auch in der Hauptverhandlung zeigt der Kindesmörder keine Reue. Die psychologischen und psychiatrischen Gutachter meinen, dass Rieken zwar in seiner Persönlichkeit schwer gestört, aber voll schuldfähig sei. Er bleibe auch künftig gefährlich, denn der Angeklagte hätte bei der Ausführung seiner Taten "rational kontrolliert" gehandelt. Erst in seinem Schlußwort bedauert der 30jährige seine Verbrechen. Die Verteidigung fordert eine Chance auf Resozialisierung und eine Therapie.
Ronny Rieken wird Ende November schließlich zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Dabei wird die besondere Schwere der Schuld betont, und damit eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen, eine später Entlassung erschwert.