Was versteht man unter Kinderpornografie?
Als pornografisch ist laut Bundesgerichtshof (BGH) eine Darstellung anzusehen, "wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und in ihrer Gesamttendenz ausschließlich oder überweigend auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielt".
Unter Kinderpornografie versteht man pornografische Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von unter 14-Jährigen zeigen.
Der Begriff des sexuellen Missbrauchs von Kindern umfasst in erster Linie Taten im Sinne des Paragrafen 176 ff. StGB (Strafgesetzbuch). Der Tatbestand ist aber auch dann erfüllt, wenn die Darstellung die Vornahme sexueller Handlungen eines Kindes an sich selbst zeigt und sich aus dem Zusammenhang der Aufnahme ergibt, dass es dazu von einem Dritten aufgefordert wurde.
Es ist unerheblich, ob die Darstellung ein reales Geschehen wiedergibt oder nicht; so fallen z.B. auch Comics mit entsprechenden Darstellungen oder auch Erzählungen unter den Begriff "Kinderpornografie